Am 7. Juni 2021 ist es soweit. Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht soll ins deutsche Recht übertragen werden.
Der Gesetzesentwurf, der aktuell dem Bundestag vorliegt, soll das unerlaubte Nutzen von Musik, Bildern, Text- und Filmausschnitte im Internet regulieren. Besonders Plattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok, auf denen lizenzierbare Inhalte hochgeladen werden, sollen bezüglich ihrer Haftung strenger ins Visier genommen werden. Der Einsatz von Upload-Filtern soll dem unerlaubten Veröffentlichen entgegenwirken.
Allerdings schlägt die deutsche Regierung hier einen Sonderweg ein, der in der EU-Richtlinie nicht vorgeschrieben ist: Der Gesetzesentwurf beinhaltet eine Bagatellklausel für die Upload-Filter, die das quantitative Nutzen von Inhalten ermöglicht. So könnten z.B. Musikstücke bis zu 15 Sekunden online frei genutzt werden.
Wie ist der Gesetzesentwurf zu bewerten? Welchen Auswirkungen sind, mit besonderem Hinblick auf die kulturschaffende Szene, zu befürchten? Welche politischen Positionen stehen dahinter?
Diese und andere Fragen werden in dieser Woche von Matthias Bannas, Egon Huschitt und Stefan Mauer besprochen.
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