In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden: Der seit 2020 in Berlin geltende Mietendeckel ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und dementsprechend nichtig. Berlin habe seine Kompetenzen überschritten indem es eigenmächtig eine Deckelung der Mieten beschloss. Kritiker zeigten sich erfreut, Wohnkonzerne wie die Deutsche Wohnen kündigten an, Mietnachforderungen an ihre Mieter zu stellen, Kritiker der rot-rot-grünen-Landesregierung zeigten sich hämisch.
Doch das Bundesverfassungsgericht hat nicht die prinzipielle Rechtmäßigkeit oder Notwendigkeit einer Mietendeckelung als verfassungswidrig eingestuft, sondern nur die Regelung auf Landesebene. Wird der Mietendeckel auf Bundesebene zum Wahlkampfthema? Und was wären womöglich sinnvollere Maßnahmen, um der Wohnungsnot und ihren sozialen Folgen Einhalt zu gebieten? Darüber diskutieren in dieser Woche Egon Huschitt, Stefan Mauer und Matthias Bannas.
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